Es könnte alles so einfach sein – ist es aber nicht!
Die Stadt Leipzig will das KarliBeben nicht mehr wie bisher dulden. Und überrascht mit Anforderungen.
Am 22.05.2015 hat die Stadt Leipzig mit dem Ordnungsamt, dem Marktamt, dem Projektleiter der Baumaßnahme Karli, der LVB und der städtischen AG Kommunikation eine Auswertung des KarliBebens vom April diesen Jahres vorgenommen. Auf die Teilnahme eines Vertreters der IG Karli wurde kein Wert gelegt. Am 27.05.2015 wurden bei einem Termin mit den Bauherren der IG Karli – nennen wir es vorsichtig – Anforderungen aus städtischer Sicht für zukünftige KarliBeben vorgetragen. Die Stadt meint, dass aufgrund der Besucherzahl zum 3. KarliBeben aus Sicherheitsgründen für das 4. KarliBeben am 12.09.2015 nur unter folgenden Voraussetzungen Erlaubnisse auf Sondernutzung ausgestellt werden:
1. Es gibt einen verantwortlichen Veranstalter, der den Antrag einreicht und für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich ist.
2. Es muss eine Veranstaltungshaftpflicht abgeschlossen werden.
3. Die Straße wird im Veranstaltungsbereich vollständig gesperrt, die Straßenbahn wird geplant umgeleitet.
4. Es muss ein Nachweis des “öffentlichen Interesses” am KarliBeben erfolgen.
Schauen wir uns diese Anforderungen etwas genauer an.
Zu Pkt. 1:
Für die konzertierte Aktion der gewerblichen Anlieger der Karli, abgestimmt auf einen Tag und gemeinsam kommuniziert unter der Marke “Karlibeben” wurde kein Antrag auf Genehmigung gestellt und deshalb ein solcher auch nicht beschieden. Anträge auf Sondernutzungen wurden von den wenigsten der vielen Veranstalter gestellt und positiv beschieden, weil in den meisten Fällen keine Sondernutzung von Flächen städtischer Hoheit betroffen waren. Sollten Anträge auf Sondernutzung nun in Zukunft nicht mehr genehmigt werden, warten wir dazu die guten Gründe ab.
Beim IG-Treff am 08.07.2015 endete dazu eine Abstimmung mit einem übergroßen mehrheitlichen Votum für das konzeptionelle Alleinstellungsmerkmal:
Das KarliBeben ist eine konzertierte Aktion der gewerblichen Anlieger der Karli, abgestimmt auf einen Tag und gemeinsam kommuniziert unter der Marke “KarliBeben”. Es ist ein von vielen anliegenden Veranstaltern getragenes Fest der Lebensfreude und Zeugnis der Lebensqualität auf der Karli.
Zu Pkt. 2:
Dieser Aspekt hat die IG Karli schon vorher beschäftigt. Wir recherchieren Möglichkeiten, das Fest versicherungsrechtlich zu begleiten, wenn dies notwendig werden sollte. Wir möchten aber hier auch auf die Haftpflichtversicherungen – oder deren Anpassungen zum KarliBeben – der einzelnen Veranstalter hinweisen.
Zu Pkt. 3:
Wir stimmen überein, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass die Resonanz des KarliBebens so viele Gäste mobilisiert, dass die Aufnahmefähigkeit der Karli temporär erschöpft war und die LVB aus Sicherheitsgründen den Straßenbahnbetrieb auf der Karli einstellen musste. Für diese Vorsichtsmaßnahme hat sich die IG Karli immer anerkennend und dankbar geäußert. Wir halten ein Gespräch zwischen der IG Karli und der LVB angezeigt, wie mit dem Problem zukünftig umgegangen werden soll. Die IG Karli bleibt zu weiteren Sicherheitsfragen gerne im Dialog.
Zu Pkt. 4:
Dieses Ansinnen ist wohl von rhetorischer Natur. Die überwältigende Resonanz des Straßenfestes hat aus unserer Sicht ein hohes Maß an öffentlichem Interesse nachweisen können.
Wir werden versuchen mit der Stadt über die an uns herangetragenen Fragen und unseren Standpunkt zu reden. Über das Ergebnis werden wir hier informieren.